Feuerstelle im Garten: Was erlaubt ist – und worauf Du unbedingt achten solltest
Eine Feuerstelle im eigenen Garten schafft Atmosphäre, spendet Wärme und wird schnell zum Mittelpunkt für gesellige Abende. Genau dieses gemeinsame Erlebnis am Feuer ist für viele der Hauptgrund, warum Sie sich eine Feuerstelle für dem Garten anschaffen möchten.
Wir von Blechdeckel lieben Feuer – und genau deshalb wissen wir auch, worauf es beim sicheren und rücksichtsvollen Umgang damit ankommt. Damit du deine Feuerstelle im Garten sicher, sauber und stressfrei nutzen kannst, haben wir die wichtigsten Punkte zur Planung, zum Betrieb, zu Abständen, Rauchvermeidung und zu rechtlichen Vorgaben für Dich zusammengetragen – mit praktischen Hinweisen, häufigen Fragen und Quellenangaben zur Orientierung.


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Darfst Du eine Feuerstelle im Garten überhaupt nutzen?
In vielen Gemeinden ist eine Feuerschale im privaten Garten grundsätzlich möglich – solange du sie sicher betreibst und niemanden unnötig belästigst. Ob du etwas anmelden musst oder ob es Einschränkungen gibt, hängt aber vom Ortsrecht ab. Darum lohnt sich ein kurzer Blick auf die Website deiner Gemeinde oder ein Anruf beim Ordnungsamt. (Quelle: 7)
Wichtig: Manche Kommunen unterscheiden klar zwischen einer Feuerschale (kleines Nutz-/Gemütlichkeitsfeuer) und „offenem Feuer“ wie einem Lagerfeuer. Für offenes Feuer kann je nach Ort eine Ausnahmegenehmigung nötig sein. (Quelle: 7)
Als Orientierung wird in Merkblättern außerdem oft genannt: Feuerschale eher gelegentlich nutzen und nur geeignete Brennstoffe einsetzen. Als Grundlage wird dabei häufig § 4 Abs. 4 der 1. BImSchV herangezogen (naturbelassenes stückiges Holz oder Holzbriketts). (Quelle: 1, 3)
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Was darf ins Feuer – und was nicht?
Wenn du Ärger vermeiden willst, ist das der wichtigste Punkt: Nutze trockenes, naturbelassenes Brennholz oder Holzbriketts. Damit brennt es sauberer und es raucht deutlich weniger. (Quelle: 1, 3)
Tabu sind Dinge, die qualmen oder Schadstoffe freisetzen – und die in Merkblättern ausdrücklich als problematisch genannt werden: Gartenabfälle, Müll/Verpackungen, behandeltes oder lackiertes Holz, Spanplatten sowie „Qualmfeuer“ mit Papier/Karton. (Quelle: 3, 5)
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Abstand: Wie weit weg von Haus, Hecke – und vom Nachbarn?
Viele suchen nach einer festen Meterzahl „zum Nachbarn“. Die Realität ist: Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es dafür meist nicht. Entscheidend ist, ob Rauch oder Geruch den Nachbarn spürbar stört – juristisch ist das die „wesentliche Beeinträchtigung“. Genau darauf stellt das Nachbarrecht ab. (Quelle: 2)
Was du aber sehr konkret planen kannst, sind Sicherheitsabstände zu brennbaren Dingen. In Behördenmerkblättern wird als praxisüblicher Richtwert häufig genannt: mindestens 5 Meter Abstand zu brennbaren Stoffen – zum Beispiel Holzstapel, Hecken, Holzzäune oder brennbare Gebäudeteile. (Quelle: 3)
So wird’s in der Praxis stressfrei:
– Stell die Feuerstelle so, dass der Rauch nicht Richtung Nachbarterrasse oder Fenster zieht. (Quelle: 2, 3)
– Halte die Umgebung frei von trockenem Laub, Deko, Polstern und Holzvorräten. (Quelle: 3)
– Wenn Wind aufkommt: lieber pausieren oder das Feuer frühzeitig ausmachen – Funkenflug und Rauch ziehen dann schnell dahin, wo du sie nicht willst. (Quelle: 4)
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Rauch vermeiden: Das ist der häufigste Streitpunkt
Rauch ist fast immer der Grund, warum es Ärger gibt. Und fast immer liegt es an einem dieser Punkte: Holz zu feucht, falsches Material oder zu wenig Luft.
So brennt es sauber:
– Nur trockenes, naturbelassenes Holz verwenden (kein feuchtes Holz, kein behandeltes Holz). (Quelle: 1, 3)
– Richtig anzünden: erst trockenes Anzündholz, dann kleine Scheite, größere Scheite später nachlegen. (Quelle: 3)
– Nicht überladen: Feuer braucht Luft, sonst qualmt es. (Quelle: 3)
– Bei ungünstiger Windlage lieber gar nicht erst starten. (Quelle: 4)
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Feuer in Waldnähe?
Waldnähe wird oft unterschätzt. Je nach Bundesland/Forstbehörde kann offenes Feuer im Wald oder in der Nähe des Waldes genehmigungspflichtig sein.
Ein Beispiel (zeigt, wie streng es sein kann): Im Erzgebirgskreis gilt: Wer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand Feuer machen oder offenes Licht nutzen will, braucht eine Genehmigung der Forstbehörde. (Quelle: 6)
Wenn dein Grundstück in Waldnähe liegt: Prüfe unbedingt die Vorgaben deiner Forstbehörde bzw. deines Landkreises, bevor du eine Feuerstelle betreibst. (Quelle: 6)
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Sicherheit: Löschmittel, Glut und Asche
Das sind die Basics, die wirklich helfen:
– Löschmittel bereitstellen: Wasser, Sand oder Feuerlöscher griffbereit. (Quelle: 4)
– Feuer nie unbeaufsichtigt lassen – auch nicht „nur kurz“. (Quelle: 4)
– Bei Wind rechtzeitig reagieren und lieber früh beenden. (Quelle: 4)
– Glut bleibt lange heiß: Asche erst entsorgen, wenn alles komplett erkaltet ist. (Quelle: 4)
– Rauch vermeiden, damit kein Fehlalarm entsteht (z. B. wegen starker Rauchentwicklung). (Quelle: 5)
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Material und Oberfläche: Was du bei unseren Feuerstellen erwarten kannst
Unsere Feuerstellen werden aus massivem Stahl gefertigt. Ab Werk tragen unsere Modelle eine hitzebeständige Lackierung. Diese schützt beim Transport, bei der Lagerung und zu Beginn – ist aber nicht für eine dauerhaft perfekte Optik über Jahre gedacht. Durch Hitze, Witterung und Nutzung kann die Lackierung abbrennen bzw. sich lösen.
Mit der Zeit bildet sich eine Patina (Oberflächenrost). Das ist bei unbehandeltem Stahl im Außenbereich normal und kein Mangel.
Pflege, die wirklich etwas bringt:
– Asche regelmäßig entfernen, damit keine Feuchtigkeit „arbeitet“ (Staunässe vermeiden).
– Wenn du lange nicht nutzt: Abdeckung hilft.
– Optisch nachbessern geht: Nachlackieren mit geeignetem Ofen-/Hitzelack ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Fazit
Eine Feuerstelle im Garten ist in vielen Fällen möglich – wenn du sie sauber und sicher betreibst: geeigneter Untergrund, Abstand zu brennbaren Dingen, trockenes Brennholz, Rücksicht auf Nachbarn und ein kurzer Check der lokalen Regeln. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Blick ins Ortsrecht – besonders bei Trockenheit und in Waldnähe. (Quelle: 7)
Dein Blechdeckel Team
Quellen (nummeriert, mit Bullet-Unterpunkten)
Gesetze im Internet (BMJ) – 1. BImSchV § 4 (Abs. 4)
• „nur gelegentlich“ / zulässige Brennstoffe (naturbelassenes Holz oder Holzbriketts)
• https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__4.html
Gesetze im Internet (BMJ) – BGB § 906
• Maßstab „wesentliche Beeinträchtigung“ (z. B. Rauch/Geruch)
• https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html
Landratsamt Augsburg – Merkblatt „Grillfeuer und Feuerschalen im Garten“ (19.05.2021)
• Praxisregeln zu Brennstoffen, Rauch/Belästigung, Richtwert 5 m zu brennbaren Stoffen
• https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Immissionsschutz/Merkblatt_Grillfeuer_und_Feuerschalen_im_Garten_2021-05-19.pdf
Deutscher Feuerwehrverband (DFV) – „Feuer im Freien und Grillen – aber sicher!“
• Sicherheitshinweise (Aufsicht, Wind, Löschmittel, Verhalten bei Trockenheit)
• https://www.feuerwehrverband.de/feuer-im-freien-und-grillen-aber-sicher/
Stadt Kaufbeuren – Merkblatt „Umgang mit offenem Feuer im Freien“ (PDF)
• Grundregeln/Pflichten, Hinweise zur Vermeidung von Fehlalarmen
• https://www.kaufbeuren.de/PortalData/17/Resources/pdf/sonstiges/Lagerfeuer.pdf
Erzgebirgskreis – „Offenes Feuer im Wald oder am Waldrand beantragen“
• Beispielregelung zur Genehmigungspflicht im Wald oder < 100 m vom Waldrand
• https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/anliegen-von-a-bis-z/offenes-feuer-im-wald-oder-am-waldrand-beantragen
BayernPortal – „Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung“
• Beispiel für behördliche Praxis: offenes Feuer (z. B. Lagerfeuer) kann ausnahmepflichtig sein
• https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/0192493891133


















